Deutschlands oberstes Gericht billigt Impfauftrag für Gesundheitspersonal
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Deutschlands oberstes Gericht hat einem Impfauftrag für Gesundheitspersonal gegen COVID-19 zugestimmt.
Das Bundesverfassungsgericht teilte am Donnerstag mit, es habe Beschwerden gegen die Mitte März in Kraft getretene Maßnahme zurückgewiesen.
Das Gericht sagte, dass die Bedeutung des Schutzes schutzbedürftiger Menschen in Krankenhäusern und Pflegeheimen jede Verletzung der Rechte des Gesundheitspersonals überwiege.
Richter hatten hatte sich zuvor geweigert, eine einstweilige Verfügung zu erlassen das Inkrafttreten der Regeln verhindern.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach begrüßte das Urteil vom Donnerstag und sagte, dass „der Staat verpflichtet ist, gefährdete Gruppen zu schützen“.
Lauterbach dankte auch den Gesundheitseinrichtungen, die das Mandat umgesetzt haben, und argumentierte, dass sie dazu beigetragen hätten, mehr Todesfälle durch die Omicron-Variante des Coronavirus zu verhindern.
Bundeskanzler Olaf Scholz schlägt aber zunächst vor, das Impfmandat auf alle Erwachsenen auszudehnen solche Pläne wurden vom Gesetzgeber abgelehnt.
Fast 76 % der deutschen Bevölkerung haben zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten, während fast 60 % zusätzlich eine Auffrischungsimpfung erhalten haben.
Die Nachfrage nach Impfungen ist derzeit sehr gering, aber die Regierung hat genehmigt, mehr Geld für neue Impfstoffe auszugeben, die es dem Land ermöglichen, mit möglichen zukünftigen Varianten umzugehen.
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